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[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/session.php on line 1042: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4688: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4690: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4691: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4692: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
MandrivaUser.de • Thema anzeigen - Lizensierung und Copyright der Artikel

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BeitragVerfasst: 16.04.2008, 14:55 
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In einem Feedback per Mail fragt ein externer Leser des Magazins unter Anderem nach der Lizenz der Artikel. Auf meine Antwort, dass alle Artikel der GFDL unterliegen entgegnet er:
Zitat:
Oh, das steht leider nicht im Impressum. Denn da liest es sich eher wie ein normales Copyright, also dass man mit den Artikeln nichts machen darf. Das solltest Du ins Magazin schreiben, finde ich.

Und damit hat er recht.

Meine Intentionen bei der Herausgabe des Magazins sind:

- Alle Artikel sollen frei zur Wiedergabe, auch in übersetzter Form, zur Verfügung stehen. Dabei soll aber die Quelle (Magazin, Autor) erwähnt werden. Das betrifft auch die Autoren. D.h., auch wenn ein Autor seinen Artikel nach der Herausgabe im Magazin irgendwo anders, z.B. auf einer Website, veröffentlicht, sollte das Magazin als Quelle genannt werden.
- Die Artikel dürfen nur mit Zustimmung des Herausgebers in einem kommerziellen Umfeld bzw. einer kommerziellen Publikation verwendet werden. Das betrifft auch die Autoren der Artikel.
- Auch wenn ein Artikel in verändertem Wortlaut wiedergegeben wird, muss die Quelle (Magazin, Autor) des ursprünglichen Artikels genannt werden.

Ich bin zu dem Schluß gekommen, dass das, was ich im Impressum in dieser Hinsicht schreibe, die vorgenannten Punkte nur teilweise trifft. Also muss ich das ändern.

Vorschläge?

wobo

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BeitragVerfasst: 16.04.2008, 16:36 
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wobo hat geschrieben:
In einem Feedback per Mail fragt ein externer Leser des Magazins unter Anderem nach der Lizenz der Artikel. Auf meine Antwort, dass alle Artikel der GFDL unterliegen entgegnet er:

Hast du dir das mit der GFDL gut überlegt?
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz ... umentation

Zitat:
Vorschläge?

Vielleicht ist das hier besser geeignet:
http://de.creativecommons.org/cc_erlauterung.html

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BeitragVerfasst: 16.04.2008, 17:29 
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man-draker hat geschrieben:
Hast du dir das mit der GFDL gut überlegt?

Offensichtlich nicht gut genug, deshalb existiert dieser Thread. :)

Bisher habe ich keine fertige Lizenz gefunden, die genau das wiederspiegelt, was ich möchte.
Genauer gesagt: Die CC Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen kommt der Sache am Nächsten. Aber alle CCs beziehen sich auf den Rechteinhaber. Das Problem ist hier, dass es zwei Rechteinhaber gibt: den Autor und den Herausgeber.

Die einzige Option wäre, dass die Autoren beim Einsenden der Artikel alle Rechte daran an den Herausgeber abtreten, was z.B. auch bei vielen Magazinen und Zeitungen so gehandhabt wird. Das würde auch das Problem erledigen, wenn ein Autor einen bereits eingesandten Artikel zurückziehen will, den ich aber im Magazin veröffentlichen will. Das hatten wir z.B. schon beim freiwilligen Ausscheiden eines früheren Users. Er verbot mir die Veröffentlichung und ich bin in dem Fall freiwillig darauf eingegangen, da der Artikel sowieso nicht wirklich veröffentlichungsreif war.

wobo

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BeitragVerfasst: 16.04.2008, 20:52 
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wobo hat geschrieben:
man-draker hat geschrieben:
Hast du dir das mit der GFDL gut überlegt?

Die einzige Option wäre, dass die Autoren beim Einsenden der Artikel alle Rechte daran an den Herausgeber abtreten, ...

Nur mal so: Es ist im deutschen Urheberrecht unmöglich, alle Rechte abzutreten, siehe Wikipedia zum Urheberrecht:

Zitat:
In Deutschland gilt das Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG), sondern kann nur vererbt werden. Dem widersprechende Vertragsklauseln („Übertragung des Urheberrechts“) wären nach deutschem Recht unwirksam. Übertragbar durch den Urheber sind lediglich Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem urheberrechtlichen Werk.

Der Autor kann seinen Beitrag unter eine Lizenz stellen, und du machst dann das, was die Lizenz zulässt (z. B. ein Magazin herausgeben). Er kann dir Rechte einräumen (z. B. ein Nutzungsrecht), aber nicht alle Rechte an dich abtreten.

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BeitragVerfasst: 16.04.2008, 21:33 
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Um zu verstehen, wie die Denke im Urheberrechtsmarkt ist, kann es nützlich sein, mal das UrheberG zu überfliegen:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

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Usul hat geschrieben:
Er kann dir Rechte einräumen (z. B. ein Nutzungsrecht), aber nicht alle Rechte an dich abtreten.

Ok, ich sprach von der Lizenz, nicht vom Urheberrecht. Das sind zwei Paar Schuhe, die ich in einen Beutel gesteckt habe.

Mal besser:

A. Urheberrecht
Das verbleibt beim Autor.

B. Lizenz, unter der die Artikel stehen, die im MagDriva veröffentlicht werden.
Da kommt nun der Herausgeber ins Spiel. Wenn wir festlegen, dass die Autoren ihre Artikel selbst unter eine Lizenz wie die CC stellen und dem Herausgeber die Nutzung in diesem Rahmen erlauben, also selbst Lizenzgeber sind, dann behalten sie auch das Recht, im Einzelfall eine der Einschränkungen der Lizenz aufzuheben (wie es ja bei der CC durchaus möglich ist).
Das aber gefällt mir absolut nicht, da wir schon den Fall hatten, dass ein Autor unter nicht ganz netten Begleitumständen dieses Forum verlassen hat.

Alter Vorschlag, besser formuliert:
1. Der Herausgeber versichert, dass er alle Artikel des Magazins unter einer Lizenz herausgeben wird, auf die wir uns hier einigen können, z.B. die in meinem vorherigen Beitrag genannte CC.
2. Unter dieser Voraussetzung tritt der Autor alle Nutzungsrechte am Artikel an den Herausgeber ab und dieser tritt nun als Lizenzgeber auf.

Wie wäre das? Das wäre der aktuelle Stand, aber jetzt richtig definiert.

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BeitragVerfasst: 17.04.2008, 01:15 
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Usul hat geschrieben:
Der Autor kann seinen Beitrag unter eine Lizenz stellen, und du machst dann das, was die Lizenz zulässt (z. B. ein Magazin herausgeben). Er kann dir Rechte einräumen (z. B. ein Nutzungsrecht), aber nicht alle Rechte an dich abtreten.

Und genauso finde ich das auch in Ordnung.

wobo hat geschrieben:
Das hatten wir z.B. schon beim freiwilligen Ausscheiden eines früheren Users. Er verbot mir die Veröffentlichung und ich bin in dem Fall freiwillig darauf eingegangen, da der Artikel sowieso nicht wirklich veröffentlichungsreif war.

wobo hat geschrieben:
B. Lizenz, unter der die Artikel stehen, die im MagDriva veröffentlicht werden.
Da kommt nun der Herausgeber ins Spiel. Wenn wir festlegen, dass die Autoren ihre Artikel selbst unter eine Lizenz wie die CC stellen und dem Herausgeber die Nutzung in diesem Rahmen erlauben, also selbst Lizenzgeber sind, dann behalten sie auch das Recht, im Einzelfall eine der Einschränkungen der Lizenz aufzuheben (wie es ja bei der CC durchaus möglich ist).
Das aber gefällt mir absolut nicht, da wir schon den Fall hatten, dass ein Autor unter nicht ganz netten Begleitumständen dieses Forum verlassen hat.

Das wirst Du aber in Kauf nehmen müssen. So lange der Artikel nicht schon gedruckt bzw. veröffentlicht ist, sollte es eigentlich eine selbstverständliche Auffassung sein, dass der Autor diesen ohne Angaben von Gründen zurückziehen darf. Und da es sich bei dem von Dir genannten Fall (der mir ja auch bekannt ist) glücklicherweise um eine Ausnahmeerscheinung handelt und wir zudem in den letzten Ausgaben auch immer reichlich "Futter" hatten, dürfte es kaum so weit kommen, dass wegen solch seltener Ausnahme eine Magazinausgabe in Gefahr gerät oder Du als Herausgeber vor lauter Ärger Gallensteine bekommst. Da wir damals ja beide diesen Vorfall mitbekommen haben, kann ich nachvollziehen, dass sowas ärgerlich sein kann. Verhindern kann man es aber IMHO nicht und die beste Antwort gibt man solchen Leuten dann damit, dass man sich überhaupt nicht aufregt und mit einem lockeren Grinsen einen Ersatzartikel organisiert. Die Unwichtigkeit ihres aufgeplusterten Verhaltens stört diese "Abgänger im Unfrieden" wesentlich mehr als alles andere.

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tuxdriver hat geschrieben:
Das wirst Du aber in Kauf nehmen müssen. So lange der Artikel nicht schon gedruckt bzw. veröffentlicht ist, ......

Karsten, Du beziehst dich hier auf meinen ersten Beitrag, das ist überholt, da ich mittlerweile auch etwas schlauer bin. :)

Es ging in meinem letzten Beitrag, wie Du klar und deutlich lesen kannst, nicht mehr darum, dass jemand seinen Artikel vor der Veröffentlichung zurückziehen könnte. Davon steht da nichts. Du hast sowieso recht damit, dass das kaum ernsthafte Sorgen bereiten würde. Es geht hier um etwas Ernsteres, nämlich um das Recht des Lizenzinhabers, die Einschränkungen der Lizenz eines veröffentlichten Artikels (z.B. die Verwendung im kommerziellen Umfeld) aufzuheben. Dieses Recht möchte ich an den Herausgeber binden.

Die Begründung: Wenn der Autor Lizenzgeber ist, kann er jederzeit einem Dritten Verwendungsrechte an seinem Artikel einräumen, die nicht im in unserem Sinn sind - wenn er uns etwa in unfreundlicher Stimmung verlässt. Ebenso kann er Verwendungen, die wir eventuell damit vorhaben, blockieren. Stell Dir nur rein theoretisch vor, wir wollten einzelne Artikel des Mags in einem zukünftigen deutschen PowerPack Pro, also in einem kommerziellen Produkt, unterbringen. Das geht zwar laut Lizenz nicht, diese Einschränkung kann aber vom Lizenzinhaber im Einzelfall ausgesetzt werden. Da könnten hier alle User der Verwendung zustimmen, wir dürften es trotzdem nicht, solange uns der Autor die Zustimmung nicht gibt, da nur er als Lizenzinhaber das Recht dazu hat.



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wobo hat geschrieben:
Stell Dir nur rein theoretisch vor, wir wollten einzelne Artikel des Mags in einem zukünftigen deutschen PowerPack Pro, also in einem kommerziellen Produkt, unterbringen. Das geht zwar laut Lizenz nicht, diese Einschränkung kann aber vom Lizenzinhaber im Einzelfall ausgesetzt werden. Da könnten hier alle User der Verwendung zustimmen, wir dürften es trotzdem nicht, solange uns der Autor die Zustimmung nicht gibt, da nur er als Lizenzinhaber das Recht dazu hat.

Aber umgedreht würde es doch auch bedeuten, dass die Zustimmung der Autoren/User für so ein Vorhaben überhaupt nicht mehr erforderlich ist, wenn die Nutzungsrechte an den Herausgeber abgetreten werden und der nun als Lizenzgeber auftritt? Ein Mitbestimmungsrecht aller Beteiligten wäre mir schon wichtig. Aber dann riskiert man im Ernstfall halt auch negative Erfahrungen.

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tuxdriver hat geschrieben:
Aber umgedreht würde es doch auch bedeuten, dass die Zustimmung der User für so ein Vorhaben überhaupt nicht mehr erforderlich ist, wenn die Nutzungsrechte an den Herausgeber abgetreten werden und der nun als Lizenzgeber auftritt? Ein Mitbestimmungsrecht aller Beteiligten wäre mir schon wichtig. Aber dann riskiert man im Ernstfall halt auch negative Erfahrungen.

Ja, schöne Theorie, nur nicht in der Praxis haltbar. Entweder hat der Autor des Artikels das Nutzungsrecht oder der jeweilige Herausgeber. Der Autor ist normalerweise ein einzelner User. Der Herausgeber ist auf jeden Fall eine einzelne Person, namlich die, die als rechtlich Verantwortlicher den Kopf hinhalten muss. Die Mitbestimmung der User im Sinne einer demokratischen Entscheidung, die Du so gerne hättest, ist also in keinem der beiden Szenarien gegeben. Allerdings kann ein solcher Fall demokratisch entschieden werden, wenn sich der Lizenzinhaber freiwillig einer solchen Diskussion stellt. Und jetzt solltest Du mal darüber nachdenken, wo das Risiko der negativen Erfahrung größer ist.

Wenn Du voraussetzt, dass die Wahrscheinlichkeit einer negativen Handlungsweise beim Herausgeber ebenso hoch ist wie bei einem Autor, der unfreundlich aus unserem Projekt ausgeschieden ist, dann hast Du natürlich recht mit Deinen Bedenken. Nur, wie gesagt, nutzt Dir das absolut nichts, da in dieser Thematik eben keine Mitsprache Dritter erforderlich ist.

Bei diesem Anlass mal etwas Grundsätzliches zur Demokratie und Mitspracherecht bei MandrivaUser.de:
Karsten, ich weiß, dass Du sehr auf die Mitsprache der User bedacht bist, das ist selbstverständlich auch in Ordnung, soweit es keine rechtlich relevanten Sachen betrifft. Glaub mir, ich habe hier schon so manche Kröte geschluckt, wenn die allgemeine Meinung eine andere als meine eigene war (was aber glücklicherweise selten jemand bemerkt hat :) ). Allerdings ist dieses Projekt hier kein Verein, in dem Verantwortlichkeiten verteilt sind, in dem es Statuten gibt und Abstimmungen und jedes Vereinsmitglied ein schriftlich fixiertes Stimmrecht hat. Das hier (die Website, das Forum und auch das Magazin) ist rechtlich gesehen ein Privatvergnügen meinerseits, bei dem im Streitfall kein Richter danach fragen wird, was denn die Gemeinschaft der User zu diesem oder jenem Punkt gemeint hat. Das bedeutet, dass ich zwar auch in rechtlich relevanten Fragen die Meinung und den Rat aller Beteiligten suche, sie aber eben nur als beratende, nie als entscheidende Stimme verstehen kann.

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wobo hat geschrieben:
tuxdriver hat geschrieben:
Aber umgedreht würde es doch auch bedeuten, dass die Zustimmung der User für so ein Vorhaben überhaupt nicht mehr erforderlich ist, wenn die Nutzungsrechte an den Herausgeber abgetreten werden und der nun als Lizenzgeber auftritt? Ein Mitbestimmungsrecht aller Beteiligten wäre mir schon wichtig. Aber dann riskiert man im Ernstfall halt auch negative Erfahrungen.

Ja, schöne Theorie, nur nicht in der Praxis haltbar. Entweder hat der Autor des Artikels das Nutzungsrecht oder der jeweilige Herausgeber. Der Autor ist normalerweise ein einzelner User. Der Herausgeber ist auf jeden Fall eine einzelne Person, namlich die, die als rechtlich Verantwortlicher den Kopf hinhalten muss.

Wenn Du es als schöne Theorie auffasst, habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.

Du musst aus rechtlicher Sicht den Kopf hinhalten, wenn Du einen rechtlich nicht einwandfreien Artikel (rechtlich zu beanstandender Inhalt, ich erspare mir hier die Auflistung, was alles darunter fällt) abdruckst, auch wenn der letztlich von einem User stammt und nicht von Dir. Genauso wie Du auf dieser Website darauf achten musst, dass sich User entsprechend geltener Regeln verhält, weil die ansonsten folgende Abmahnwelle Dich als Betreiber treffen würde und keinen anderen (aus dem Grund existieren ja wir Mods, um Dir bei dieser Aufgabe zu helfen). Und in diesen Fragen gibt es auch keinerlei Diskussion, da wird nicht passendes herausgeschnitten wie ein Krebsgeschwür, um weiteren Schaden von Dir als Betreiber abzuwenden. So weit so gut.

Aber das hat alles recht wenig mit dem Thema zu tun, worum es hier geht: Um das weitere Nutzungsrecht eines rechtlich einwandfreien Artikels, der von einem Autor explizit für das MagDriva geschrieben und auch darin veröffentlicht wurde.

Ich sehe das Nutzungsrecht bevorzugt beim Autor, denn er ist der Urheber des Textes oder mit anderen Worten, der "geistige Eigentümer". Er stellt Dir als Herausgeber des Magazins diesen Artikel zwecks Veröffentlichung zur Verfügung und akzeptiert damit auch gewisse Regeln: Beispielsweise, dass Du Dir vorbehältst, den Artikel in späteren Ausgaben oder auch gar nicht zu veröffentlichen usw. Was ich halt weniger sehe, ist, dass er sich vollkommen von allen weiteren Nutzungsrechten verabschiedet. Warum sollte er zum Beispiel nicht auch seinen Artikel an anderer Stelle veröffentlichen können, ohne da vorher Rücksprache mit dem Herausgeber zu halten? Warum sollte er andererseits unbedingt einer weiteren Verwendung seines Artikels - außerhalb des Magazins - automatisch zustimmen müssen, nur weil der Herausgeber das möchte? Ohne die Ideen des Autors würde es erst gar keinen Artikel geben, der sich herausgeben lassen würde. Ich gehe allerdings in unserem speziellen Fall davon aus, dass sich - trotz meiner Präferenz des Autors über den Herausgeber in dieser Frage - Kompromisse im gemeinsamen Dialog finden lassen. Deshalb würde ich voraussetzen, dass es in einem theoretischen Fall wie dem von Dir geschilderten (gewisse Artikel sollen in einem kommerziellen Produkt erscheinen) zu einer vernünftigen Diskussion und einer gemeinsamen Entscheidungsfindung kommt. Abgänge in Unfrieden mit gleichzeitiger Auswirkung auf das Magazin waren hier bislang die absolute Ausnahme. Ich sehe das also keinesweges als Theorie und hoffe, es mit diesen Worten auch verständlicher herübergebracht zu haben.

wobo hat geschrieben:
Und jetzt solltest Du mal darüber nachdenken, wo das Risiko der negativen Erfahrung größer ist.

Wenn Du voraussetzt, dass die Wahrscheinlichkeit einer negativen Handlungsweise beim Herausgeber ebenso hoch ist wie bei einem Autor, der unfreundlich aus unserem Projekt ausgeschieden ist, dann hast Du natürlich recht mit Deinen Bedenken. Nur, wie gesagt, nutzt Dir das absolut nichts, da in dieser Thematik eben keine Mitsprache Dritter erforderlich ist.

Das hat überhaupt nichts mit Vertrauen in Deine Person (alias Herausgeber) zu tun, ich habe Dir auch schon bei der Kostenplanungsdebatte für Linuxtag und Co. versichert, dass dieses Vertrauen gegeben ist und nicht im geringsten zur Debatte steht. Ich bin nur der Meinung, dass der geistige Eigentümer nicht automatisch mit Abgabe seines Artikels völlig entmündigt werden kann, was die weitere Verwendung seines Artikels betrifft. Und mal abgesehen davon: Wie wahrscheinlich ist es, dass wir (oder Du oder wer auch immer) in nächster Zeit Artikel des MagDriva für andere - noch dazu kommerzielle - Zwecke verwenden möchte? Und wie wahrscheinlich ist es, dass jemand aus der bisherigen Autorenriege - fast durchweg Leute, mit denen man hier über alles reden kann - hier einen unrühmlichen Abgang hinlegt und Dir glattweg alles weitere verbietet? Ich sage: Diese negativen Ausnahmen sind genauso selten bzw. wenig wahrscheinlich wie das Auftauchen eines Planes, die MagDriva-Artikel für andere (noch dazu kommerzielle Zwecke) zu verwenden. Und wenn es mal so weit sein sollte, dann lasst uns das tun, was wir immer tun: Drüber reden!

Von mir aus kannst Du auch die von Dir vorgeschlagene Änderung haben, wenn Du das indirekt auch mit einer Vertrauensfrage gegenüber dem Herausgeber verbindest. Aber besser fände ich persönlich die Kommunikation miteinander.


wobo hat geschrieben:
Bei diesem Anlass mal etwas Grundsätzliches zur Demokratie und Mitspracherecht bei MandrivaUser.de:
Karsten, ich weiß, dass Du sehr auf die Mitsprache der User bedacht bist, das ist selbstverständlich auch in Ordnung, soweit es keine rechtlich relevanten Sachen betrifft.

Ich habe auch nie angedeutet, dass in den Fragen, die der Gesetzgeber mit Dir persönlich als Betreiber dieser Seite regelt, ein Dritter Mitspracherecht haben soll. Sowas zu fordern wäre nicht demokratisch, sondern idiotisch. Die Verwertung von Artikeln aus dem MagDriva für andere Zwecke (eventuell sogar kommerzielle) fällt meiner Meinung nach aber nicht gänzlich in dieses Gebiet. Das MagDriva setzt sich aus Artikeln unserer User zusammen, die wiederum diese Artikel für das MagDriva geschrieben haben.

wobo hat geschrieben:
Glaub mir, ich habe hier schon so manche Kröte geschluckt, wenn die allgemeine Meinung eine andere als meine eigene war (was aber glücklicherweise selten jemand bemerkt hat :) )

Doch, das habe ich jedenfalls schon häufiger bemerkt und die anderen Mods und Helfer, die schon länger mit Dir zu tun haben, können es sicherlich auch zwischen den Zeilen lesen. Aber so ist das nunmal, mal gewinnst Du, mal verlierst Du. Ich habe mit meinen Anliegen in Abstimmungen auch schon Schlappen erlebt, so läuft das unsichere Spiel namens Demokratie eben. Natürlich könntest Du als Betreiber dieser Seite jederzeit die Regeln ändern und verkünden, dass Du von fortan alles alleine entscheidest und keine Diskussionen bzw. Abstimmungen mehr wünschst. Dann wären IMHO die Tage des Erfolges von Mandrivauser.de aber auch gezählt, denn hier hat sich ein Völkchen versammelt, das außerordentlich gerne "Demokratie" spielt :)

wobo hat geschrieben:
Allerdings ist dieses Projekt hier kein Verein, in dem Verantwortlichkeiten verteilt sind, in dem es Statuten gibt und Abstimmungen und jedes Vereinsmitglied ein schriftlich fixiertes Stimmrecht hat. Das hier (die Website, das Forum und auch das Magazin) ist rechtlich gesehen ein Privatvergnügen meinerseits, bei dem im Streitfall kein Richter danach fragen wird, was denn die Gemeinschaft der User zu diesem oder jenem Punkt gemeint hat. Das bedeutet, dass ich zwar auch in rechtlich relevanten Fragen die Meinung und den Rat aller Beteiligten suche, sie aber eben nur als beratende, nie als entscheidende Stimme verstehen kann.
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Alles richtig, aber jetzt sind wir wieder auf dem Acker mit dem Schild "Staat gegen wobo als rechtlich Verantwortlichen". Nochmals, in diesen Fragen verlangt keiner Demokratie. Aber was hat Deine rechtliche Verantwortlichkeit mit dem Freibrief zu tun, alleine darüber entscheiden zu dürfen, wie Artikel unserer Autoren (die ursprünglich für das MagDriva geschrieben wurden) noch anderweitig verwendet werden können? In diesem Fall reden wir doch vom geistigen Eigentum des Autoren. Wenn ich z.B. einen Artikel für das Magazin schreibe und irgendwann käme es wirklich so weit, dass dieses Teil Bestandteil irgendeines kommerziellen Produkts werden soll, dann gehe ich doch selbstverständlich davon aus, dass ich gefragt werde, ob ich damit einverstanden bin?

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Als Autor wäre ich bereit, dem Herausgeber alles mögliche einzuräumen (Veröffentlichung hier und anderswo) solange die grundlegende Lizenz erhalten bleibt mit einer Ausnahme: Eine weitere Verwendung meines Artikels unter Angabe meines Namens (nicht MUde) würde ich mir immer vorbehalten.

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Michael, die Weiterverwendung ohne Rückfrage an Dich oder mich oder sonst jemanden unter Nennung des Autors ist Bestandteil der Lizenz, die ich mehrfach genannt habe, und ist jedermann erlaubt, also auch dem Autor. :)

Es geht um die Ausnahme "kommerzielle Verwendung". Diese ist per Lizenz untersagt, kann aber vom Lizenzinhaber im Einzelfall gestattet werden. Natürlich würde ich (falls ich als Herausgeber der Lizenzinhaber wäre) das Thema bei einem solchen Fall mit den Autoren besprechen und abstimmen. Wenn beispielsweise Karsten nicht möchte, dass sein Artikel über Grub in dem angenommenen theoretischen Fall der Verwendung der entsprechenden Mag-Ausgabe in einem PowerPack Pro, also im kommerziellen Produkt, publiziert wird, dann werde ich selbstverständlich mit ihm darüber diskutieren und seinen Willen akzeptieren. Das gehört zu der demokratischen Kultur, die zwar nicht rechtlich bindend ist, aber dennoch da vorhanden ist, wo sie möglich ist.

Ein böswilig ausgeschiedener Autor, der Lizenzinhaber ist, wird diese demokratische Kultur kaum pflegen und er muss es auch nicht. Es geht also nur darum, die Möglichkeit auszuschließen, dass im Fall des böswilligen Ausscheidens eines Autors die Verfügungsgewalt für eine solche Entscheidung über seinen Artikel nicht mehr in Händen von MandrivaUser.de liegt. Vielleicht ist das jetzt etwas verständlicher formuliert.

tuxdriver hat geschrieben:
Er stellt Dir als Herausgeber des Magazins diesen Artikel zwecks Veröffentlichung zur Verfügung und akzeptiert damit auch gewisse Regeln: Beispielsweise, dass Du Dir vorbehältst, den Artikel in späteren Ausgaben oder auch gar nicht zu veröffentlichen usw. Was ich halt weniger sehe, ist, dass er sich vollkommen von allen weiteren Nutzungsrechten verabschiedet. Warum sollte er zum Beispiel nicht auch seinen Artikel an anderer Stelle veröffentlichen können, ohne da vorher Rücksprache mit dem Herausgeber zu halten?

Natürlich darf der Autor als Lizenznehmer, wie jeder andere Mensch auch, den Artikel woanders verwenden, ohne mich vorher zu fragen, es sei denn, es ist eine kommerzielle Verwendung.
Natürlich hat der Autor als Lizenzinhaber keinerlei Mitspracherecht an der Weiterverwendung seines Artikels, es sei denn, es ist eine kommerzielle Verwendung.

Also nochmal, da es anscheinend nicht klar und deutlich genug war:

1. Die Weiterverwendung unter Nennung des Namens ist von der Lizenz ausdrücklich jedermann gestattet und unterliegt weder der Kenntnisnahme noch der Zustimmung des Lizenzinhabers. Also muss weder ich den Autor oder der Autor mich deswegen fragen, egal, wer die Lizenz hat. Wenn ich einen der Artikel (egal, ob ich jetzt Herausgeber oder Autor oder eine dritte person außerhalb von MandrivaUser.de bin) in meinem Bog oder auf meiner Website oder meinem Magazin verwenden will, dann mache ich das, ohne den Herausgeber oder den Autor fragen zu müssen, vorausgesetzt, das alles ist nicht kommerziell und ich nenne den Namen des Autors.

2. Ausgenommen von diesem ersten Punkt ist die kommerzielle Nutzung. Die ist erstmal generell ausgeschlossen. Aber - und das ist der einzige Punkt, um den es hier geht! - diesen Ausschluss kann der Lizenzinhaber im Einzelfall aufheben oder auch bestätigen. Und da gibt es keine Pflicht zur Akzeptanz von irgendwelchen anderen Regeln oder Meinungen oder was auch immer, sondern: der Lizenzinhaber muss gefragt werden und er allein genehmigt oder genehmigt nicht. Deshalb ist es IMHO wichtig, dass die Lizenz bei jemandem liegt, der trotz dieses alleinigen Rechts einen solchen Fall in Abstimmung und Konsens mit den Autoren durchführt.

Wenn ihr der Meinung seid, dass diese Entscheidungsgewalt des zweiten Punktes beim einzelnen Autor besser aufgehoben ist, meinetwegen.

Aber ich würde wirklich gerne auch eine dritte Meinung (und noch mehr) dazu lesen. Tuxdrivers und meine Meinung dürfte nun bekannt sein.

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