Knux hat geschrieben:
Abgesehen davon kann die Musikindustrie Durchschnittsbürger nicht kriminalisieren, da sie ja ohnehin nur zivilrechtlich gegen sie vorgehen kann. Bei Straftaten läuft die Klage immer über den Staatsanwalt, das ist auch der Einzige, der das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen könnte (was ja auch regelmäßig geschieht) - die Gerichte müssen das Verfahren dann bearbeiten. Wäre ja noch schöner, wenn die Gerichte willkürlich Watschen verteilen oder Klagen ablehnen dürften.
Weißt Du, Deine Ausführungen mögen ja alle juristisch abgeklopft sein, aber offenbar hast Du nicht ganz verstanden, worauf ich mit meinen Ausführungen eigentlich hinaus wollte: Das das, was unsere sogenannte Legislative da in einigen Bereichen des Lebens so produziert, von weiten Teilen des Volkes nicht mehr verstanden wird. Und da kann genau diesen Teilen des Volkes 10x jemand kommen, der das ganze aus Sicht der Paragraphen wieder und wieder auftischt, es wird nicht besser, wenn der Sinngehalt dahinter fehlt oder man den Eindruck hat, dass hier in erster Linie der Wille einer Lobby bedient und nicht der Auffassung des Volkes gedient wird. Und ich muss hier sicherlich nicht die jüngst veröffentlichen Medienberichte (Spiegel, Focus, Stern etc.) wiederholen, die klar darlegen, wieviel Einfluss inzwischen Lobbyisten aus der Wirtschaft auf unsere Regierung haben, der ist inzwischen teilweise schon so stark, dass diese Damen und Herren Gesetzesentwürfe als erste lesen und den Politikern ihre Einwände dafür oder dagegen mitteilen können.
Leuten wie katzenfan, mir und vielen anderen Usern ging es hier um die Frage, ob ich mit Hilfe einer libdvdcss meine legal erworbenen Film-DVD's auf meinem Rechner abspielen kann oder nicht (die Artikelidee kam katzenfan überhaupt erst dadurch, dass wir im Forum lang und breit über das Thema diskutiert haben). Katzenfan, ich und sicherlich noch viele andere sind da einhelliger Meinung: Ja, denn mit dem reinen Anschauen einer von mir legal erworbenen DVD auf einem Medium meiner Wahl begehe ich nicht im geringsten etwas , was der gesunde Menschenverstand als "verwerflich" bezeichnen könnte, denn hier geht es um Anschauen und nicht um nicht Anfertigen von x Paletten an Raubkopien oder anderem (wozu die libdvdcss allein auch gar nicht ausreichen würde).
Und genau deshalb werden wir das sicherlich auch alle weiterhin tun. Und wenn dagegen irgendeiner was haben sollte, kann er/sie gerne versuchen, das vor einem deutschen Gericht zu klären, notfalls auch gerne bis die höchsten Instanzen (und es gibt immer mehr frustrierte Leute und Initiativen, die durchaus bereit sind, sich durchzukämpfen). Und dann werden wir ja sehen, was die Richter dazu sagen. Das ist die Kernaussage.
Es gibt sogar Länder, die es von Gerichten schriftlich haben, dass CSS kein wirksamer Kopierschutz mehr sei.
wikipedia hat geschrieben:
Das Helsingin käräjäoikeus (Amtsgericht Helsinki) entschied am 25. Mai 2007, dass CSS nicht mehr als 'wirksame' Kopiersperre betrachtet werden könne. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden.
Provokant könnte man jetzt sagen: Wenn CSS seinen Status als Kopierschutz verloren hat, ist auch der Einsatz einer libdvdcss keine Umgehung eines solchen mehr. Der Jurist hält sich an den Paragraphen fest und die sind eben nicht immer "zeitgemäß" oder der realen Wirklichkeit so angepasst, als dass man es verstehen könnte. So manches Urteil eines Gerichts gibt einem dagegen den Glauben an den gesunden Menschenverstand wieder.
Und im Grunde muss ich noch was sagen: Du hast zwar katzenfan "widerlegen" wollen, aber letztlich hast Du ihn sogar bestätigt. katzenfan meinte, er habe auf jeden Fall das Recht, sich irgendwie Zugang zu einer legal erworbenen DVD und auf dem Medium seiner Wahl zu verschaffen. Nach reichlich Widerspruch führst Du am Ende das hier an:
Zitat:
Einen kleinen Trost hält dafür § 108b I Satz 3
UrhG bereit: Man kann nicht strafrechtlich belangt
werden, „wenn die Tat ausschließlich zum eigenen
privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter
persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich
auf einen derartigen Gebrauch bezieht“. In diesem
Fall kann lediglich der Urheber versuchen, auf
Schadenersatz zu klagen, es dürfte aber schwierig
werden, hier einen Schaden nachzuweisen.
Und da katzenfan stets - wie wir alle, was wir auch in den Forendiskussion stets betont haben - vom privaten Gebrauch ausgingen, kann es das also auch getrost mit der libdvdcss tun, ohne eins auf den Pelz zu bekommen. Da hilft auch kein Hinweis auf Schadensersatzklagen des Urhebers, denn wie schon richtig ausgeführt wird, dürfte ein solcher Schaden nur schwer nachweisbar sein. Und damit schüttelt Otto Normalo mal wieder angesichts der Vielzahl an Paragraphen den Kopf, die letztendlich glücklicherweise dann doch dem gesunden Menschenverstand beipflichten!
Knux hat geschrieben:
mandraker hat geschrieben:
Der Artikel zum Urheberrecht ist in der Sache in Ordnung, aber ich finde, Knux geht mit Windhund zu hart ins Gericht. Eine einmalige Erwähnung, dass er sich im Gesetzesgestrüpp verlaufen hat, hätte es auch getan.
Na ja, ich habe mich schon zusammengerissen - aber wie es scheint, ist meine Abneigung gegen die Marktschreierei des ersten Artikel doch etwas mit mir durchgegangen. Denn in dem wurde ja auch nicht sachlich argumentiert, sondern behauptet, er verkünde nun die ganze Wahrheit, welche in den Medien teilweise falsch dargestellt werde. Wer so einen Anspruch ansetzt, darf sich nicht wundern, wenn die Antwort dann etwas vernichtender ausfällt - ganz besonders nicht, wenn jemand derart eklatante Fehler macht, wie das Gesetz noch nicht einmal zu lesen.
Ich schreibe es mal Deiner noch relativen Unerfahrenheit in diesem Forum zu, dass Du die gegenüber katzenfan gewählte "Gangart" als noch "zusammengerissen" bezeichnest, denn ansonsten müsstest Du eigentlich wissen, das sowas hier nicht so gut angekommt. Wir sind für unseren höflichen und toleranten Umgang untereinander bekannt und wer hier einen Fehler macht, wird nicht an den Pranger gestellt, indem man ständig liest "katzenfan lag falsch, katzenfans Aussage entbehrt jeder Grundlage, den größten Fehler macht katzenfan mit...". Das kann und sollte man anders formulieren.
Wäre ich noch der Chefredakteur gewesen, hätte ich Dich durchaus vor der Veröffentlichung darum gebeten, das etwas zu entschärfen.
Man kann es schließlich auch so formulieren: "Ich beziehe mich auf katzenfans Artikel und möchte noch einige Unklarheiten beseitigen bzw. wichtige Anmerkungen hinzufügen, damit der Inhalt richtig verstanden wird bzw. klar wird, warum bzw. unter welcher Bedingung ich mir letztlich mittels Zuhilfenahme der libdvdcss eine legal erworbene DVD am PC anschauen kann, ohne dafür belangt zu werden (Privatgebrauch usw.).
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