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[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/session.php on line 1042: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/session.php on line 1042: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4688: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4690: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4691: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4692: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3823)
MandrivaUser.de • Thema anzeigen - Feedback für MagDriva 1.2008

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BeitragVerfasst: 08.04.2008, 11:44 
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BeitragVerfasst: 08.04.2008, 12:03 
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Zwei kleine Punkte:

- Du hast mir einen Artikel zugeschrieben, der gar nicht von mir ist, nämlich Arch-Linux, war der nicht von Usul?
- Ist es Absicht, dass in meinem rpm-Artikel und im Impressum die Zweispaltigkeit flöten geht?

Oliver

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BeitragVerfasst: 08.04.2008, 12:22 
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- Du hast mir einen Artikel zugeschrieben, der gar nicht von mir ist, nämlich Arch-Linux, war der nicht von Usul?

Oh! Das kommt davon, wenn man zuviel am Isoprofen lutscht!

- Ist es Absicht, dass in meinem rpm-Artikel und im Impressum die Zweispaltigkeit flöten geht?

Ja. Das Impressum war schon immer einspaltig. Beim RPM-Artikel hatte ich das Problem, dass die Codekästen im zweispaltigen Layout besch..... aussahen. Also hätte ich sie entweder in die Mitte setzen können, wodurch der Bezug zum Text verloren gegangen wäre, oder den Artikel einspaltig setzen. Habe mich fürs letztere entschieden.

wobo

EDIT: Endlich ist mal meine Internetverbindung völlig ausgelastet! Auf einem PC läuft ein rsync vom Server auf meine Backup-Platte, auf dem anderen lade ich die beiden MagDriva-PDFs erneut hoch - und gleichzeitig lese und schreibe ich hier....

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BeitragVerfasst: 08.04.2008, 12:42 
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Von diesen Kleinigkeiten mal abgesehen ist das eine durchaus interessante und abwechslungsreiche Ausgabe geworden.

Als wir damals mit den Vorbereitungen für das MagDriva begannen, hatte ich für mich immer ein Ideal vor Augen, das sich aus verschiedensten Fachthemen und Distrotests zusammensetzt, angereichert mit persönlichen Vorstellungen und guten Serien wie Usuls Webtipps. 01/2008 kommt dem ganzen sehr nahe.

Weiter so, wobs (mit oder ohne isolutscher) :D

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BeitragVerfasst: 08.04.2008, 12:56 
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Ja, auch von mir ein Lob...
Wie das letzte auch schon, finde ich das neue Mag sehr gelungen. Ich habe erst zwei Artikel gelesen und das Mag sonst nur überflogen, aber es gefällt mir sehr gut!

Oliver

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BeitragVerfasst: 08.04.2008, 12:57 
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Hallo zusammen,

ich bin begeistert, was wobo aus den zugesandten Artikeln komponiert hat.

Und das - obwohl da mal etwas mit einem Daumen war, der nicht mehr so recht funktionierte.

Ein ausnehmend grosses Lob an diese Kompositions-Arbeit und an alle,
die Artikel beigesteuert haben.

Meine erste Diagonal-Lesung bringt mich zum Urteil: sehr gut!

Nun dürfen wir alle hoffen, dass die nächste Ausgabe genauso reichlich gefüllt wird,
auch von Artikeln, die andere als die Standard-Verfasser schreiben.

Gruss
Manfred

P.S. ich betrachte die 2008 Beta (von Gentoo) doch eher als Aprilscherz,
denn keine der angebotenen Varianten kann auch meinem Rechner durchstarten,
es fehlt einfach der JMicron-Controller-Treiber.

_________________
Rechner 1: Intel(R) Core(TM)2 Quad CPU Q8200 @ 2.33GHz, Geforce GTS 250/PCI/SSE2, 4096 MB RAM, Samsung SATA HD 1 TB, Mainboard Asus P5Q-Deluxe;
Rechner 2: AMD Duron 1,3 GHz, 512 MB RAM, 2 Festplatten IDE, Mainboard unbekannt.

Mandriva 2008.1, Cooker, FC8, FC9, FC10, PCLinuxOS, Slackware, ArchLinux, Bluewhite64, Sidux, Gentoo 2008, CCux, Ultima Edition, Sabayon, Pardus, Suse 11.1


Zuletzt geändert von Windhund am 08.04.2008, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 08.04.2008, 13:09 
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Da wollte ich nur mal schnell ins Mag rein gucken und schon bleib ich bei jedem Artikel hängen.
Zum Glück konnte ich mich noch mal weg reißen aber heute Abend werde ich mir noch mal alles genau durch lesen.
Besonders freu ich mich über die Artikel über die rechtliche Lage im Internet, die Vorstellung von Arch-Linux, das Paketebauen und LaTeX (kam doch noch einiges vor was ich nicht wusste).

Die anderen Artikel werde ich aber auch mit Freuden lesen (und dann vielleicht hier noch was dazu schreiben). Ich bin immer wieder überrascht wie viel Kompetenz und Wissen in unserer "kleinen" Community steckt.

Dieses ganze Projekt hier ist wirklich ein ganz dickes Plus für Mandriva. Dafür ein ganz dickes Lob an alle Beteiligten!!

Gruß

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Willst du Mandriva helfen? Arbeite am Wiki mit! Du kannst Artikel selber schreiben oder Artikel ins deutsche übersetzten.
Hast du noch Fragen? Dann schreib mir einfach!


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BeitragVerfasst: 09.04.2008, 21:26 
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Hallöchen,

auch von mir ein dickes Lob: sehr lesenswerte Artikel, das für mich bislang beste MagDriva - weiter so!

Eine klitzekleine "kosmetische" Anmerkung: Vielleicht könnte man die von OpenOffice verursachte Flut an Trennstrichen einschränken, die sich in einigen Absätzen breitmacht? Z. B.:

Zitat:
nur hier kann der neugierige potentielle Arbeitge-
ber, Nachbar oder neue Flirt suchen, natürlich bie-
tet sich auch schon Google als erste Anlaufstelle
für eine einfache, aber unter Umständen Jahre zu-
rückreichende Recherche an. Personensuchma-
schinen wie Spock [1] treiben das noch auf die

Schlagzeilen, die wegen eines Bildes von einer Par-
ty mit der Unterschrift „Drunken Pirat“ nicht ein-
gestellt wurde. [2] Auch im deutschen Fernsehen
gab es Berichte über Arbeitgeber, die Detektive be-
auftragen, die Bewerber durchleuchten. Ein Bei-

Aufgrund der diversen Angebote für Frontends
sollte zwecks Kompatibilität zu TeX und LaTeX dar-
auf geachtet werden, dass softwareseitig eine sau-
bere Syntax verwendet wird. Es gibt viele Edito-
ren, die LaTeX-Scripte einbinden und mit eigenen
Ergänzungen erweitern (LyX, ...). Dies ist aller-
dings nicht im Sinne des Erfinders, und anderer-
seits selten oder meist gar nicht mit LaTeX kompa-
tibel.

Dies hemmt m. E. den Lesefluss. Vielleicht einfach die Werte für die Zeichen vor / nach dem Zeilenumbruch in den Linguistik-Optionen erhöhen?

Wie gesagt, dies ist nur als Anregung gedacht - wer sich (leider) hier so wenig einbringen kann wie ich, sollte eigentlich die Kl... halten.

Gruß,

Gerhard

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"Ashes and diamonds, foe and friend, we were all equal in the end" - R. Waters, 1983
ML 2010.1 - "It Just Works" B)


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Da auch ich nicht nur Chefredakteur, sondern in Bezug auf die Artikel in erster Linie Leser bin, gebe ich hier auch ein Feedback zu den Artikeln ab.

Insgesamt - das ist auch meine Meinung - ist da eine gute Mischung herausgekommen. Ich freue ich mich über jeden einzelnen Artikel (sogar über meine eigenen....), sonst würde ich ihn nicht veröffentlichen. Aber natürlich habe ich als User wobo wie jeder normale Leser des Magazins auch in jeder Ausgabe Artikel, die mir persönlich ganz besonders gefallen. In dieser Ausgabe stehen zwei Artikel bei mir ganz oben: der Latex-Artikel und der Artikel über die libdvdcss.

Der Latex-Artikel, weil er einer hochwertigen Technologie den Schrecken nimmt, d.h., eine Software, die viele Einsteigern oder Neulingen (und auch erfahrene User) als Geek-only ansehen, wurde so einfach dargestellt, dass man sich sofort mit dem Mag als Vorlage an erste Versuche setzen möchte (was ich bereits nach Erhalt des Artikels gemacht habe!). Danke den beiden Autoren, gutes Thema gut behandelt.

Der Artikel über das Urheberrecht, weil er das Thema nicht emotional oder ideologisch behandelt, wie es leider viele Abhandlungen zu diesem Thema ohne jeglichen Nutzen tun, sondern klar und deutlich geltendes Recht beschreibt und mit den einzelnen Paragraphen belegt. Der Autor hat sich eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt und "Meinungen" mit Fakten beantwortet. Das einzige, was da fehlt, ist der eine oder andere bereits verhandelte Fall mit Urteil. Das liegt aber vermutlich daran, dass es noch keinen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der libdvdcss vor einem deutschen Gericht gab. :)

Ich bin mir im Klaren darüber, dass es auch im "Leben" eines Magazins eine Wellenbewegung gibt, nicht jeder Spiegel ist so gut oder besser als der vorhergehende. Also mache ich mir über das Thema "Halten des Qualitätslevels" keine Gedanken. Ich sehe, dass unsere User das können und bin mir sicher, dass da draussen noch viel mehr Potential unterwegs ist. Zeigt mir, dass ich recht habe!

wobo

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goofball hat geschrieben:
Vielleicht einfach die Werte für die Zeichen vor / nach dem Zeilenumbruch in den Linguistik-Optionen erhöhen?

Ok, vorgemerkt.

wobo

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BeitragVerfasst: 11.04.2008, 15:36 
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So, nachdem ich das MagDriva 2008.1 endlich ausgelesen habe, möchte ich auch meinen Senf dazu geben:

Es ist definitiv das beste MagDriva, dass ich bisher in den Händen hatte. Jeder, aber auch jeder Artikel war interessant für mich.

Ein ganz großes Lob an alle Autoren!
Die Artikel sind alle in Ordnung, einige erstklassig.
Hervorheben möchte ich

- die Webperlen von Usul (herrlich relaxed)
- das Rätsel von SusanneD (tolle Idee)
- Arch Linux von Usul (sollte ich nach dem immer wieder auftretenden Distri-Update Stress wirklich mal überlegen)
- PCLinuxOS von Katzenfan (nach dem Artikel brauche ich mit PCLinuxOS meine Zeit nicht zu vertun)
- Latex von ubiwan und Warg (es juckt mich schon länger)
- Tellico von TvL (kannte ich noch nicht, könnte aber genau das sein, was ich für meine ganzen TV-Aufnahmen brauche - sieht nach ausreichendem WAF aus)
- System auf USB von Windhund (du hast mich überzeugt, das probiere ich aus, ich habe da im Wohnzimmer einen PC ohne HD ...)
- RPM-Bau von Oliver (wenn das nächste, nicht zu gewaltige Programm aus den Quellen kommt, setzte ich mich mal ran)
- Internet - Chancen und Gefahren von SusanneD (das bekommen meine Töchter auch zu lesen)

- Der Artikel zum Urheberrecht ist in der Sache in Ordnung, aber ich finde, Knux geht mit Windhund zu hart ins Gericht. Eine einmalige Erwähnung, dass er sich im Gesetzesgestrüpp verlaufen hat, hätte es auch getan. Leider ist so etwas bei der Qualität der gesetzgeberischen Arbeit inzwischen eher die Regel.

Und auch wobo hat die Seiten gut gestaltet, soll heißen man sieht fast nichts von Kampf gegen OO.o (Ausnahme S.13 erster Absatz) und die Grafiken sind alle gefällig platziert. Und die Verschreiber haben auch stark abgenommen.
Ob der einspaltige Satz des RPM-Artikels wirklich nötig war, kann man diskutieren, aber der Artikel ist ja für Programmierer und die müssen ohnehin mit langen Zeilen klar kommen. :)

Jedenfalls für die gedruckte Ausgabe wäre es noch nett, wenn die Registerhaltigkeit erreicht würde, wiewohl ich weiß, dass das nicht trivial ist.

Wenn das Niveau gehalten werden kann, dann denke ich, MandrivaUser.de verfügt über ein spitzen Magazin, das Konkurrenz nicht zu scheuen braucht.:tup:

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BeitragVerfasst: 11.04.2008, 16:02 
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man-draker hat geschrieben:
Jedenfalls für die gedruckte Ausgabe wäre es noch nett, wenn die Registerhaltigkeit erreicht würde, wiewohl ich weiß, dass das nicht trivial ist.

Keine Chance, diese Arbeit wegen einer Eigenschaft, die nun wirklich kein Qualitätskriterium ist, tue ich uns nicht an. Das würde nämlich den Arbeitsaufwand bei jedem Mag mindestens verdoppeln, und zwar nicht nur bei mir, sondern auch bei den Autoren. Absätze müssten mehrfach redigiert werden, so dass sie auch mit Registerhaltigkeit ins Layout passen, Grafiken könnten nicht einfach in der Größe skaliert werden, sondern müssten passend gestaltet werden, etc.

Man darf nicht vergessen, dass bei einem professionellen Magazin, das Registerhaltigkeit aufweist, erstens ganz andere Kriterien und Arbeitsabläufe bei der Annahme von Artikeln herrschen und zweitens andere Mittel zur Erstellung des Layouts verwendet werden. Eine Registerhaltigkeit bei einem solchen Community-Magazin mit OpenOffice zu erreichen, würde sich niemand antun.

wobo

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BeitragVerfasst: 11.04.2008, 17:01 
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wobo hat geschrieben:
Das liegt aber vermutlich daran, dass es noch keinen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der libdvdcss vor einem deutschen Gericht gab. :)

Genau daran liegt es!

Und auf nichts anderes als das Urteil eines deutschen Gerichts sollte man sich verlassen. Weder als normaler deutscher User noch als deutscher Bundesbürger. Denn die einzigen, die in diesem Land noch vernünftig erklären können, was Unrecht (und vielleicht sogar Unsinn!) ist und was nicht bzw. wie geltendes Recht vernünftig dem Volk vermittelt werden kann, sind die Richter. Siehe Themen wie Onlinedurchsuchung und Vorratsspeicherung, wo unsere Politiker schon links und rechts Ohrwatschen bekommen haben, siehe aber auch diesen ganzen Paragraphenmüll rund um das Thema libdvdcss.

Ich glaube, die Damen und Herren von der Unterhaltungsindustrie würden sich über das Urteil eines deutschen Gerichts letztlich nicht wirklich freuen, wahrscheinlich bekämen auch die eine schallende Ohrfeige bei dem Versuch, aus rein wirtschaftlichen Gründen gleich massenweise unbescholtene Bürger zu kriminalisieren, die nichts weiter tun wollen, als ihre legal erworbene DVD am heimischen PC anzuschauen.

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BeitragVerfasst: 12.04.2008, 08:52 
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man-draker hat geschrieben:
Der Artikel zum Urheberrecht ist in der Sache in Ordnung, aber ich finde, Knux geht mit Windhund zu hart ins Gericht. Eine einmalige Erwähnung, dass er sich im Gesetzesgestrüpp verlaufen hat, hätte es auch getan.

Na ja, ich habe mich schon zusammengerissen - aber wie es scheint, ist meine Abneigung gegen die Marktschreierei des ersten Artikel doch etwas mit mir durchgegangen. Denn in dem wurde ja auch nicht sachlich argumentiert, sondern behauptet, er verkünde nun die ganze Wahrheit, welche in den Medien teilweise falsch dargestellt werde. Wer so einen Anspruch ansetzt, darf sich nicht wundern, wenn die Antwort dann etwas vernichtender ausfällt - ganz besonders nicht, wenn jemand derart eklatante Fehler macht, wie das Gesetz noch nicht einmal zu lesen.

tuxdriver hat geschrieben:
Ich glaube, die Damen und Herren von der Unterhaltungsindustrie würden sich über das Urteil eines deutschen Gerichts letztlich nicht wirklich freuen, wahrscheinlich bekämen auch die eine schallende Ohrfeige bei dem Versuch, aus rein wirtschaftlichen Gründen gleich massenweise unbescholtene Bürger zu kriminalisieren, die nichts weiter tun wollen, als ihre legal erworbene DVD am heimischen PC anzuschauen.

Vorsicht, du wirfst hier einiges durcheinander! Normale Gerichte können Gesetze nur interpretieren, nicht für gültig oder ungültig erklären. Sie können also nur entscheiden, ob die entsprechende Bibliothek unter das Verbot im UrHG fällt, nicht aber, ob das Gesetz an sich rechtens ist. Das kann nur, und wirklich nur, das Bundesverfassungsgericht. (Und ich habe bis jetzt niemanden gehört, der behaupte, das UrHG sei verfassungswidrig. Sämtliche Einwände gegen Kopierschutz etc sind moralisch begründet, nicht rechtlich, können daher auch nur auf politischer Ebene [Lobbyarbeit] bekämpft werden)

Abgesehen davon kann die Musikindustrie Durchschnittsbürger nicht kriminalisieren, da sie ja ohnehin nur zivilrechtlich gegen sie vorgehen kann. Bei Straftaten läuft die Klage immer über den Staatsanwalt, das ist auch der Einzige, der das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen könnte (was ja auch regelmäßig geschieht) - die Gerichte müssen das Verfahren dann bearbeiten. Wäre ja noch schöner, wenn die Gerichte willkürlich Watschen verteilen oder Klagen ablehnen dürften.


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BeitragVerfasst: 12.04.2008, 20:45 
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Knux hat geschrieben:
Abgesehen davon kann die Musikindustrie Durchschnittsbürger nicht kriminalisieren, da sie ja ohnehin nur zivilrechtlich gegen sie vorgehen kann. Bei Straftaten läuft die Klage immer über den Staatsanwalt, das ist auch der Einzige, der das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen könnte (was ja auch regelmäßig geschieht) - die Gerichte müssen das Verfahren dann bearbeiten. Wäre ja noch schöner, wenn die Gerichte willkürlich Watschen verteilen oder Klagen ablehnen dürften.

Weißt Du, Deine Ausführungen mögen ja alle juristisch abgeklopft sein, aber offenbar hast Du nicht ganz verstanden, worauf ich mit meinen Ausführungen eigentlich hinaus wollte: Das das, was unsere sogenannte Legislative da in einigen Bereichen des Lebens so produziert, von weiten Teilen des Volkes nicht mehr verstanden wird. Und da kann genau diesen Teilen des Volkes 10x jemand kommen, der das ganze aus Sicht der Paragraphen wieder und wieder auftischt, es wird nicht besser, wenn der Sinngehalt dahinter fehlt oder man den Eindruck hat, dass hier in erster Linie der Wille einer Lobby bedient und nicht der Auffassung des Volkes gedient wird. Und ich muss hier sicherlich nicht die jüngst veröffentlichen Medienberichte (Spiegel, Focus, Stern etc.) wiederholen, die klar darlegen, wieviel Einfluss inzwischen Lobbyisten aus der Wirtschaft auf unsere Regierung haben, der ist inzwischen teilweise schon so stark, dass diese Damen und Herren Gesetzesentwürfe als erste lesen und den Politikern ihre Einwände dafür oder dagegen mitteilen können.

Leuten wie katzenfan, mir und vielen anderen Usern ging es hier um die Frage, ob ich mit Hilfe einer libdvdcss meine legal erworbenen Film-DVD's auf meinem Rechner abspielen kann oder nicht (die Artikelidee kam katzenfan überhaupt erst dadurch, dass wir im Forum lang und breit über das Thema diskutiert haben). Katzenfan, ich und sicherlich noch viele andere sind da einhelliger Meinung: Ja, denn mit dem reinen Anschauen einer von mir legal erworbenen DVD auf einem Medium meiner Wahl begehe ich nicht im geringsten etwas , was der gesunde Menschenverstand als "verwerflich" bezeichnen könnte, denn hier geht es um Anschauen und nicht um nicht Anfertigen von x Paletten an Raubkopien oder anderem (wozu die libdvdcss allein auch gar nicht ausreichen würde).

Und genau deshalb werden wir das sicherlich auch alle weiterhin tun. Und wenn dagegen irgendeiner was haben sollte, kann er/sie gerne versuchen, das vor einem deutschen Gericht zu klären, notfalls auch gerne bis die höchsten Instanzen (und es gibt immer mehr frustrierte Leute und Initiativen, die durchaus bereit sind, sich durchzukämpfen). Und dann werden wir ja sehen, was die Richter dazu sagen. Das ist die Kernaussage.

Es gibt sogar Länder, die es von Gerichten schriftlich haben, dass CSS kein wirksamer Kopierschutz mehr sei.

wikipedia hat geschrieben:
Das Helsingin käräjäoikeus (Amtsgericht Helsinki) entschied am 25. Mai 2007, dass CSS nicht mehr als 'wirksame' Kopiersperre betrachtet werden könne. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden.

Provokant könnte man jetzt sagen: Wenn CSS seinen Status als Kopierschutz verloren hat, ist auch der Einsatz einer libdvdcss keine Umgehung eines solchen mehr. Der Jurist hält sich an den Paragraphen fest und die sind eben nicht immer "zeitgemäß" oder der realen Wirklichkeit so angepasst, als dass man es verstehen könnte. So manches Urteil eines Gerichts gibt einem dagegen den Glauben an den gesunden Menschenverstand wieder.

Und im Grunde muss ich noch was sagen: Du hast zwar katzenfan "widerlegen" wollen, aber letztlich hast Du ihn sogar bestätigt. katzenfan meinte, er habe auf jeden Fall das Recht, sich irgendwie Zugang zu einer legal erworbenen DVD und auf dem Medium seiner Wahl zu verschaffen. Nach reichlich Widerspruch führst Du am Ende das hier an:

Zitat:
Einen kleinen Trost hält dafür § 108b I Satz 3
UrhG bereit: Man kann nicht strafrechtlich belangt
werden, „wenn die Tat ausschließlich zum eigenen
privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter
persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich
auf einen derartigen Gebrauch bezieht“. In diesem
Fall kann lediglich der Urheber versuchen, auf
Schadenersatz zu klagen, es dürfte aber schwierig
werden, hier einen Schaden nachzuweisen.

Und da katzenfan stets - wie wir alle, was wir auch in den Forendiskussion stets betont haben - vom privaten Gebrauch ausgingen, kann es das also auch getrost mit der libdvdcss tun, ohne eins auf den Pelz zu bekommen. Da hilft auch kein Hinweis auf Schadensersatzklagen des Urhebers, denn wie schon richtig ausgeführt wird, dürfte ein solcher Schaden nur schwer nachweisbar sein. Und damit schüttelt Otto Normalo mal wieder angesichts der Vielzahl an Paragraphen den Kopf, die letztendlich glücklicherweise dann doch dem gesunden Menschenverstand beipflichten!

Knux hat geschrieben:
mandraker hat geschrieben:
Der Artikel zum Urheberrecht ist in der Sache in Ordnung, aber ich finde, Knux geht mit Windhund zu hart ins Gericht. Eine einmalige Erwähnung, dass er sich im Gesetzesgestrüpp verlaufen hat, hätte es auch getan.

Na ja, ich habe mich schon zusammengerissen - aber wie es scheint, ist meine Abneigung gegen die Marktschreierei des ersten Artikel doch etwas mit mir durchgegangen. Denn in dem wurde ja auch nicht sachlich argumentiert, sondern behauptet, er verkünde nun die ganze Wahrheit, welche in den Medien teilweise falsch dargestellt werde. Wer so einen Anspruch ansetzt, darf sich nicht wundern, wenn die Antwort dann etwas vernichtender ausfällt - ganz besonders nicht, wenn jemand derart eklatante Fehler macht, wie das Gesetz noch nicht einmal zu lesen.

Ich schreibe es mal Deiner noch relativen Unerfahrenheit in diesem Forum zu, dass Du die gegenüber katzenfan gewählte "Gangart" als noch "zusammengerissen" bezeichnest, denn ansonsten müsstest Du eigentlich wissen, das sowas hier nicht so gut angekommt. Wir sind für unseren höflichen und toleranten Umgang untereinander bekannt und wer hier einen Fehler macht, wird nicht an den Pranger gestellt, indem man ständig liest "katzenfan lag falsch, katzenfans Aussage entbehrt jeder Grundlage, den größten Fehler macht katzenfan mit...". Das kann und sollte man anders formulieren.

Wäre ich noch der Chefredakteur gewesen, hätte ich Dich durchaus vor der Veröffentlichung darum gebeten, das etwas zu entschärfen.

Man kann es schließlich auch so formulieren: "Ich beziehe mich auf katzenfans Artikel und möchte noch einige Unklarheiten beseitigen bzw. wichtige Anmerkungen hinzufügen, damit der Inhalt richtig verstanden wird bzw. klar wird, warum bzw. unter welcher Bedingung ich mir letztlich mittels Zuhilfenahme der libdvdcss eine legal erworbene DVD am PC anschauen kann, ohne dafür belangt zu werden (Privatgebrauch usw.).

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